Neue Staplerscheine

🌍 Staplerschein auf Plastikkarte – international verständlich, lokal korrekt

Warum jetzt auf Plastikkarte?

In Deutschland ist der Staplerschein traditionell ein Papierdokument – aber das ändert sich. Viele Länder setzen längst auf Plastikkarten mit klarer, maschinenlesbarer Dokumentation. Und weil wir nicht nur lokal, sondern auch international denken, ziehen wir mit: Unsere neuen Staplerscheine sind jetzt im Scheckkartenformat erhältlich.

Was steht drauf – und warum?

Die Karte enthält alle gesetzlich geforderten Angaben zur Schulung:

  • ✅ Stufe 1: Allgemeine Qualifikation und Gerätetyp
  • ✅ Stufe 2: Zusatzqualifikation für spezielle Geräte
  • ✅ Stufe 3: Hinweis auf Betriebliche Beauftragung mit Einweisung

Diese Einträge sind nicht nur in Deutschland vorgeschrieben (DGUV Grundsatz 308-001) – sie erleichtern auch die Verständlichkeit im Ausland.

Was machen andere Länder anders?

  • 🇦🇹Österreich: Staplerscheine müssen alle 5 Jahre erneuert werden. Die Dokumentation erfolgt meist digital oder auf Plastikkarte.
  • 🇨🇭Schweiz: Regelmäßige Nachschulungen sind Pflicht. Die Dokumentation ist standardisiert und oft zentral registriert.
  • 🇫🇷Frankreich: Staplerfahrer benötigen eine sogenannte „CACES“-Bescheinigung, die alle 5 Jahre erneuert wird.
  • 🇸🇪Schweden: Hier sind digitale Nachweise üblich, oft mit QR-Code zur Verifizierung.
  • 🇬🇧UK: Die „Forklift Licence“ ist kein offizielles Dokument, sondern ein Schulungsnachweis – meist als Plastikkarte mit Schulungsdetails.
Wichtig zu wissen:
Ein deutscher Staplerschein ist nicht automatisch im Ausland gültig. Viele Länder verlangen regelmäßige Auffrischungen oder eigene Schulungsformate. Unsere neue Plastikkarte erleichtert aber die Anerkennung.
Wer darf Staplerfahrer ausbilden?

TÜV - ZertifikatDer berufsgenossenschaftliche Grundsatz DGUV G 308-001 "Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen" gibt im Kapitel 5 die Mindestanforderungen an die Ausbilder vor:

Lesen Sie hier, wer Staplerfahrer ausbilden darf?

Berlin und Brandenburg

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.