Es gibt Sondereinsätze die nicht der bestimmungsgemäßen Verwendung des Herstellers entsprechen. Diese wurden von den Berufsgenossenschaften geregelt. Solche Sondereinsätze sind das Ziehen von Anhängern, Mitfahren von Personen, Hochfahren von Personen, Zwillingsarbeit und das Verschieben von Schienenfahrzeugen.

Gabelstapler dürfen Anhänger ziehen, sofern alle Vorschriften für den Betrieb von Gabelstaplern eingehalten werden. Gabelstapler können im Allgemeinen so viel ziehen, wie sie heben können.

Sollte ein Gabelstapler mit einem zusätzlichen Fahrersitz oder Standplatz mit Festhalteeinrichtung und Rückhaltesystem ausgestattet sein, dürfen Personen die einen schriftlichen Mitfahrauftrag haben mitfahren.

Personen dürfen nur mit einer vorschriftsmäßigen Arbeitsbühne hochgefahren werden.

Zwillingsarbeiten sind Transportarbeiten mit zwei Staplern an einer Last. Ein Einweiser ist hier zwingend erforderlich.


Schienenfahrzeuge dürfen nur mit speziellen Vorrichtungen bewegt werden, da ein auf dem Gleis entlang fahren mit Staplern verboten ist.

Wer darf Staplerfahrer ausbilden?

TÜV - ZertifikatDer berufsgenossenschaftliche Grundsatz DGUV G 308-001 "Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen" gibt im Kapitel 5 die Mindestanforderungen an die Ausbilder vor:

Lesen Sie hier, wer Staplerfahrer ausbilden darf?

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