
Der Staplerschein ist ein Baustein
Qualifizierung
Ausbildung und bestandene Theorie- und Praxisprüfung belegen Ihre Befähigung.
Einweisung
Sie kennen das konkrete Gerät sowie die Regeln und Gefahren am Einsatzort.
Fahrauftrag
Der Unternehmer beauftragt Sie schriftlich für den vorgesehenen Einsatz.
Für das selbstständige Fahren von Staplern mit Fahrersitz oder Fahrerstand im Betrieb. Mitgängergeräte, Teleskopstapler und öffentlicher Straßenverkehr haben weitere bzw. andere Anforderungen.
Diese Selbstauskunft ist keine Fahrfreigabe. Die Eignung und Nachweise prüft der Unternehmer; er legt den Auftrag und Einsatzbereich fest. Für Personen unter 18 Jahren gibt es gesonderte Regeln für Ausbildungszwecke unter Aufsicht.
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Fachliche Grundlagen
DGUV Vorschrift 68 (§§ 7 und 9) · DGUV Grundsatz 308-001 · DGUV: Qualifikation, Einweisung und Beauftragung · DGUV Information 208-004 · Unterweisung (§ 12 BetrSichV)
Stand: 8. Oktober 2026. Die betrieblichen Vorgaben und die Herstelleranleitung sind für den konkreten Einsatz maßgeblich.