Darf ich damit fahren?

Staplerschein, Einweisung und Fahrauftrag: Finden Sie heraus, welche Schritte noch offen sind.

Ihr Weg zum betrieblichen Einsatz

Der Staplerschein ist ein Baustein

01

Qualifizierung

Ausbildung und bestandene Theorie- und Praxisprüfung belegen Ihre Befähigung.

02

Einweisung

Sie kennen das konkrete Gerät sowie die Regeln und Gefahren am Einsatzort.

03

Fahrauftrag

Der Unternehmer beauftragt Sie schriftlich für den vorgesehenen Einsatz.

Für das selbstständige Fahren von Staplern mit Fahrersitz oder Fahrerstand im Betrieb. Mitgängergeräte, Teleskopstapler und öffentlicher Straßenverkehr haben weitere bzw. andere Anforderungen.

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Passendes Wissen nachlesen

Fachliche Grundlagen

DGUV Vorschrift 68 (§§ 7 und 9) · DGUV Grundsatz 308-001 · DGUV: Qualifikation, Einweisung und Beauftragung · DGUV Information 208-004 · Unterweisung (§ 12 BetrSichV)

Stand: 8. Oktober 2026. Die betrieblichen Vorgaben und die Herstelleranleitung sind für den konkreten Einsatz maßgeblich.

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